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Wer im Glashaus sitzt …
Kategorie: Berater von: Matthias Hundt
procontra testete zusammen mit dem AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. die
Beratungsqualität der Verbraucherzentralen am Telefon. Erstaunliches Ergebnis: Die sonst
gern von freien Finanzdienstleistern geforderten Qualitätsstandards wurden keineswegs
erreicht. Ein Berater bewegte sich am Rande einer Straftat.
Spätestens seit dem Finanzhai-Video sind die Fronten zwischen den Provisionsberatern und den
Verbraucherzentralen verhärtet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in dem auf ihrer
Website und auf YouTube zu findenden Videoclip der Beraterschaft pauschal das Interesse am eigenen
Kunden abgesprochen und ihnen reines Agieren nach Provisionshöhen vorgeworfen. Um solche Interessenkonflikte auszuschließen, führe nichts an einer unabhängigen (Honorar-)Beratung vorbei. Damit warben die Verbraucherzentralen natürlich auch stark für ihr eigenes kostenpflichtiges Beratungsangebot. Dieses steht unter anderem bei Fragen zu Altersvorsorge und Versicherungen bereit. procontra und der AfW nahmen es ausgiebig in Anspruch, um feststellen zu können, welchen Mehrwert die Telefonberatung der Verbraucherzentralen liefert. Als Musterkunde diente das Profil eines Studenten, der
demnächst rund 10.000 Euro aus einer fällig werdenden Lebensversicherung erwartet. Die entsprechende Assekuranz habe ihn schon mehrfach kontaktiert, um die weitere Verwendung des Betrags zu besprechen. Vor einem solchen Termin wolle er jedoch unabhängigen Rat einholen, so die Legende. Mit der Frage, wie das Geld nun am sinnvollsten verwendet werden sollte, wandten wir uns an die einzelnen Verbraucherzentralen der Bundesländer. Die Beratung. In Nordrhein-Westfalen meldete sich ein Herr Schneider (Name durch die Redaktion geändert). Konfrontiert mit unserem Anliegen, wies er zunächst darauf hin, dass es verschiedene Produkte je nach persönlichem Bedarf gebe. Klar, und jeder freie Finanzdienstleister würde aus diesem Grund zunächst den persönlichen Hintergrund des Kunden ausleuchten. Doch Fragen bezüglich unseres Alters oder möglicher Pläne blieben ungestellt. Damit verstieß der Berater gleich gegen die hauseigene Checkliste der Verbraucherzentrale NRW. Im Internet informiert diese Übersicht unter anderem darüber, was einen seriösen Berater auszeichnet. Unter Punkt 3 heißt es da: Der Berater berücksichtigt die finanzielle Gesamtsituation. Das tat der NRW-Berater nicht. Stattdessen lieferte Schneider bereits nach zwei Minuten Gesprächszeit mit einem Tagesgeldkonto eine Lösung für unser
Problem. Nach Punkt 2 und 5 der NRW-Checkliste stellen seriöse Berater vornehmlich Ziele und keine Produkte in den Vordergrund. Die Empfehlung eines Produkts dürfte nur auf Basis der Ziele und Wünsche erfolgen. Beides wurde auch im weiteren Verlauf nicht erfragt. Anschließend erläuterte uns Schneider, was in einem Termin mit der Versicherungsgesellschaft zu erwarten wäre: „Die Gesellschaft wird versuchen, Ihnen wieder eine Versicherung zu verkaufen. Damit verdienen sie am meisten Geld und der Kunde im Umkehrschluss am wenigsten.“ Dieser Vorwurf erinnerte stark an die Pauschalität des
Finanzhai-Videos. Schneider weiter: „Eine Versicherung wird Ihnen da so schmackhaft gemacht, dass Sie fast nicht Nein sagen können. Die sind ausgebildet für den Verkauf und bieten Ihnen das an, womit sie am meisten Geld verdienen.“ Unterm Strich bleibe bei Produkten mit solchen Kostenstrukturen eine Rendite von 0 Prozent. Norman Wirth, Rechts- und Fachanwalt für Versicherungsrecht und gleichzeitig AfW-Vorstand, dazu: „Das erinnert sogar im direkten Beratungsgespräch an das unsäglich polemische Finanzhai-Video und zeigt die tatsächliche Unqualifiziertheit des angeblichen Beraters. Eine derartige argumentative
Plattheit kann einem nur die Sprache verschlagen. Dass die Lebensversicherung unter anderem einen wesentlichen Teil der betrieblichen und privaten Altersvorsorge stellt, blieb vollkommen unerwähnt.“
Die mögliche Straftat. Wir gaben Schneider den Hinweis, dass irgendwo noch ein Aktiendepot existiere, und stellten die Frage, ob Aktien dann nicht die attraktivere Alternative wären. „Das ist dann aber mit Risiko verbunden“, hieß es zunächst. Wovon dies abhängig ist, blieb unklar. Viel mehr schwang Schneider erneut die Kostenkeule. „Die Gesellschaft lässt sich das Verwalten von Aktien in einem Fonds so gut bezahlen, da bleibt für Sie als Kunde kaum etwas übrig.“ Die Erwähnung der Kosten mag noch angebracht gewesen sein, doch mit der folgenden Aussage könnte Schneider eine Straftat begangen haben:
„Die beste und billigste Variante wäre für Sie, es den Gesellschaften nachzumachen und sich selbst ein paar Standardwerte zu kaufen. Dann hätten Sie Ihren eigenen Fonds“, lautete die klare Empfehlung zum Kauf einzelner Aktien. Zur Erinnerung: Ob unsere Risikobereitschaft dafür geeignet wäre, ob wir prinzipiell wissen, wie eine Aktien(fonds)anlage funktioniert und welche Vor- und Nachteile dabei winken, blieb völlig außen vor. „Nach unserer Auffassung finden die Regeln des Finanzmarktrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (FRUG) auch auf Beratungstätigkeiten der Verbraucherzentralen der Länder Anwendung. Dies ist der Fall, wenn die Beratungstätigkeiten als erlaubnispflichtige Anlageberatung gemäß Paragraf 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG (Gesetz über das Kreditwesen) und Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG (Gesetz über den Wertpapierhandel) einzustufen wäre. Wir als Verband halten das für gegeben. Insbesondere, da die Beratung kostenpflichtig ist und davon auszugehen ist, dass eine
Quersubventionierung anderer Bereiche der Verbraucherzentralen erfolgt, ist von einer gewerblichen und damit zulassungspflichtigen Tätigkeit auszugehen“, betont Wirth.
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