Zwischenzeitlich treibt das neu erlassene Geldwäschegesetzt Blüten. Jeder Finanzdienstleister ( zu Deutsch auch der einfachste Versicherungsvertreter) wird verpflichtet bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung den Kunden zu identifizieren.
Will er, der Kunde, also eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen muß er seinen Personalausweis, noch nicht der Hund, ablichten lassen und alle zwei Jahre zum Datenabgleich erscheinen. Ob er seinen Hund mitbringen muss konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
Verweigert sich der Vertreter droht angeblich eine Geldstrafe von bis zu 50 000€.
Die Narredei geht noch weiter. Zurückliegende Geschäftsbeziehungen sollen durch Vorladung und Neuidentifizierung legalisiert werden.
Eine Speicherung per Pdf wird gestattet. Hoffentlich hält die Hartware zwei Jahre durch.
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